INFO
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Firma.

Wir arbeiten bundesweit mit einer elektronischen Listung, d.h. unsere CD´s sind bundesweit per Computer und im Internet abrufbar. Diese elektronische Listung beinhaltet eine Reihe von Groß- und Einzel-, sowie Kleinsthändlern wie zum Beispiel

Expert Zentraleinkauf, Compact Disc Center, Musikland, Stereo 2000, AMS GmbH &Co.KG, Prinz Medienhaus in Mannheim, Phonohaus GmbH Bertram in Frankfurt, sowie bundesweit alle Pro Märkte, Media Märkte, Saturn Märkte, WOM, Kastadt AG, Kaufhof , Müller Märkte, etc.

Die Listung der Tonträger erfolgt im PhonoNet und im Media-Pool-System, somit können wir eine ca. 100%-ige Vertriebsabdeckung in Deutschland gewährleisten. Desweiteren werden ca. 1200 CD-Abteilungsleiter im Bundesgebiet mit den neusten CD-Veröffentlichungen in Prospektform bemustert.

Internetvertrieb
Die Bestellung kann sofort im Internet erfolgen, zuvor kann man sich das Booklet der CD´s und die Titelauswahl ansehen. Sie haben auch die Möglichkeit auf eine Hörprobe!

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wohlleben


IMPRESSUM:

Pängg Vertrieb
Werkstraße 24
D-67354 Römerberg
Telefon: +49 (0) 6232 - 290 681
Telefax: +49 (0) 6232 - 622 974

E-Mail: [email protected]

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Bernd Wohlleben

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 1759 97 673
IFPI-Nr.:
ILN 40 26219 0000 2

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Wegbeschreibung / Anfahrt:

Anfahrt Autobahn: Wegbeschreibung Detail:


AGB:

I. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Einbeziehung eigener Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

II. Angebote und Lieferung
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens durch Ausführung des Auftrages zustande.
2. Die vollständige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Lieferanten - behindert, zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Energie- oder Materialmangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
3. Von der Behinderung nach Absatz 2 werden wir den Besteller umgehend verständigen.
4. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
6. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

III. Verpackung und Versand
1. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen unter Berücksichtigung fach- und handelsüblicher Gesichtspunkte.
2. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller keine besondere Versandart wünscht.
3. Die Versand- und Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet und dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.

IV. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Auslieferung zum Transport durch Umstände aus dem Bereich des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über.
2. Der Nichterhalt einer Lieferung ist uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.
3. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler), oder unverlangt zugesandter Waren beruht.

V. Preise und Zahlung
1. Sofern bestimmte Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, gilt der Preis am Tag der Auftragsannahme, wie er sich aus Lieferschein bzw. Tagesrechnung ergibt.
2. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in DM, ab dem 1.1.2002 in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir sind jedoch berechtigt, die Lieferung auch von vollständiger oder teilweiser sofortiger Zahlung abhängig zu machen.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns, oder der Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend.
5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenem Monat nach Verzugseintritt zuzügl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt lediglich zahlungshalber; eine Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
7. Für den Fall, daß ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir sämtliche gegen ihn gestehenden Forderungen - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.

VI. Eigentumsvorbehalt und Weiterveräußerung
1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte, sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen.
2. Die Vorbehaltsware ist von anderen Warenbeständen des Bestellers getrennt zu lagern und darf vom Besteller widerruflich im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußert werden. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist der Besteller bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt.
3. Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln, mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.
4. Für den Fall, daß die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller uns hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer.
5. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlusten oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit ebenfalls an uns abgetreten.
6. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen; diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, daß beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.
7. Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, werden wir insoweit einen entsprechenden Teil der Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
9. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Beschlagnahmungen, sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.